Krankenkassen zahlen Reha nach OPs
Rehabilitationsmaßnahmen, die nach einer Operation notwendig sind, werden von den Krankenkassen übernommen. Die Maßnahmen der Reha sind dafür da, dass der Patient wieder den gesundheitlichen Zustand erreicht, den er vor der OP hatte. Das ist nicht immer möglich, weil zum einen jede Operation anders verläuft, und es zum anderen es auf die Art der Erkrankung ankommt, die eine OP notwendig gemacht hat. Rehabilitationsmaßnahmen werden vom behandelnden Arzt verordnet. Diese Maßnahmen bauen den Gesundheitszustand des Patienten soweit wieder auf, dass er im günstigsten Falle den Gesundheitszustand vor seiner OP wieder erreicht. Welche Maßnahmen die Krankenkassen bezahlen und wie lange die Reha dauern darf, wird die zuständige Krankenkasse beantworten. Viele Informationen geben die Krankenkassen auch auf ihren Webseiten, die im Vorfeld als Information für das Gespräch mit der Krankenkasse hilfreich sind. Viele Seiten geben an: Wenn Sie hier klicken, finden Sie viele Antworten und Beispiele
Doch zuvor heißt es meist, dass eine Reha sinnvoller ist als Frührente – was auch seine Richtigkeit hat. Für die Generation, die noch im Arbeitsleben steht, gibt es z. B. die Rehabilitation am Arbeitsplatz, die von der Rentenversicherung finanziert wird. Die Krankenkassen spielen bei dieser Finanzierung keine Rolle. Die Krankenkassen unterscheiden zwischen einer Vorsorgekur, bei der noch keine Krankheit definitiv vorliegt, und einer Reha-Maßnahme, bei der eine Krankheit vorliegt. Hier heißt es in der Regel, dass eine stationäre Rehabilitation sinnvoller ist als eine Ambulante – doch das hängt vom Gesundheitszustand des Patienten ab. Für den Patienten ist es von Vorteil, wenn er die Möglichkeit hat, die Klinik für die Reha selbst auszuwählen. Eine Entscheidung des Hessischen Landesozialgerichts mit Az. L 1 R 2/05 gewährt dem Patienten diese Möglichkeit. Die Krankenkasse bestimmt zwar nach § 40 SGB V die Art, die Dauer und den Umfang der Reha-Maßnahme, doch sind die Wünsche des Patienten in Bezug auf die Klinik zu beachten.