Krankenversicherung: das gilt es beim Umzug ins Ausland zu beachten

Krankenversicherung: das gilt es beim Umzug ins Ausland zu beachtenWenn Sie demnächst ins Ausland umziehen, sind Sie sicherlich schon voller Vorfreude. Zahlreiche Deutsche zieht es jedes Jahr ins Ausland – sei es zum Studium, beruflich oder als Rentner. Bei aller Freude über den Umzug sollten Sie jedoch auch an Ihre Krankenversicherung denken. Lassen Sie sich in einem anderen EU-Land nieder, ist Ihr wirtschaftlicher Status entscheidend, welches Land nun für Ihren Krankenversicherungsschutz zuständig ist. Sie können nicht selbst entscheiden, wo Sie nach Ihrem Umzug versichert sind, sondern es kommt darauf an, ob Sie im Ausland studieren, angestellt oder selbstständig sind, als Arbeitnehmer ins Ausland entsandt wurden oder ob Sie in einer Grenzregion wohnen und in einem angrenzenden Nachbarland arbeiten. Wichtig ist es, dass Sie sich frühzeitig informieren, damit Sie keine eventuellen Nachteile haben, Kümmern Sie sich auch rechtzeitig um Ihr Umzugsgut, hier können Sie beispielsweise eine Beiladung bei Umzugsauktion ausschreiben und so Geld beim Umzug sparen.

Welches Land ist für die Krankenversicherung zuständig?

Je nach Ihrem wirtschaftlichen Status sind Sie weiterhin in Ihrem Heimatland versichert oder müssen sich an Ihrem neuen Wohnort krankenversichern. Ihre Nationalität spielt dabei keine Rolle. Rentner sind in dem Land versichert, in dem sie leben und ihre Rente beziehen. Unabhängig davon, ob sie auch noch aus anderen Ländern Rente bekommen. Studenten sollten sich vor Beginn ihres Auslandsstudiums genau informieren, wie es um die medizinische Versorgung im neuen Heimatland steht. Hier ist es ratsam, sich bei der Krankenversicherung zu informieren, ob diese die Kosten für eine eventuelle medizinische Versorgung für die Zeit des Studiums im Ausland trägt. Da das nicht bei jeder Krankenversicherung gleich ist, muss man sich rechtzeitig Informationen beschaffen. Manche nationale Krankenversicherungen tragen die Kosten nur für einen bestimmten Zeitraum, so dass man sich danach in dem neuen Land versichern lassen muss. Hier muss dann also eine gesetzliche Krankenversicherung in dem Land beantragt werden, in dem Sie studieren. Alternativ kann natürlich auch eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Das alles sollte rechtzeitig geschehen, damit Sie in einem eventuellen Krankheitsfall nicht alle Kosten selbst bezahlen müssen.