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Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung war bis 2003 die Versicherungspflichtgrenze. Die Versicherungspflichtgrenze beschrieb dabei die Jahresarbeitsentgeltgrenze, also das maximale Gehalt pro Jahr, bis zu dem ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, sich gesetzlich zu versichern. Seit 2003 sind beide Beträge allerdings nicht mehr identisch.

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