Die Vorteile für privat versicherte Personen liegen auf der Hand. In den Arztpraxen haben sie keine längeren Wartezeiten, in Krankenhäusern die Wahl zwischen Mehr- und Einbettzimmern und die Zahlungen, die die privaten Krankenversicherer an die Ärzte und Krankenhäuser leisten sind höher als die, die die gesetzlichen leisten. Aus diesem Grunde sind viele Menschen, die die Chance haben, sich bei einer privaten Krankenversicherung abzusichern, auch privat versichert. Damit die Beiträge, Leistungen und Konditionen der privaten Krankenversicherung verglichen werden können, sollte man im Internet recherchieren. Im ist es Internet nicht allzu schwer Private Krankenversicherungen im Vergleich auf den Webseiten zu finden.
Die Beitragsgestaltung bei den privaten Krankenkassen ist anders als bei den gesetzlichen. Die privaten Krankenkassen beziehen in die Gestaltung das Krankheitsrisiko, Alter, Geschlecht sowie Beruf mit ein. Für die jüngeren Menschen lohnt es sich, sofern die Möglichkeit besteht, in eine private Krankenkasse zu wechseln, da der Beitrag günstiger gestaltet wird. Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen werden Familienmitglieder nicht beitragsfrei geführt, auch dann nicht, wenn sie kein eigenes Einkommen haben.
Der Versicherungsnehmer kann bei den meisten privaten Krankenversicherungen seine Absicherung selbst gestalten. Die Standardabsicherung ist gleichzusetzen mit der Absicherung, die die gesetzlichen Krankenkassen bieten. Daneben kann der Versicherungsnehmer Leistungen in Form von Bausteinen in den Vertrag mit einbeziehen. Die dazu gebuchten Leistungen werden berechnet und dem Beitrag zugeordnet. Je nachdem, wie viel der Versicherungsnehmer bereit ist, für seine Gesundheit zu bezahlen, kann der Versicherungsvertrag und damit die Absicherung aufgebaut werden.
Aber bestimmte Leistungen, die z. B. die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen, werden von der privaten Krankenversicherung nicht übernommen, da diese nicht im Leistungskatalog enthalten sind oder aber nur zum Teil. Der Vertrag mit der privaten Krankenversicherung unterliegt dem Versicherungsvertragsgesetz und den entsprechenden Gesetzen des BGB. Ab dem 1.1.2013 dürfen die privaten Krankenversicherungen die Beiträge nicht mehr nach dem Geschlecht gestalten, sondern so, dass die Beiträge für Männer und Frauen gleich sind. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Az. Rechtssache C-236/09) und damit die Unisex-Tarife der privaten Krankenversicherungen hervorgerufen. Das Urteil gilt nicht nur für die privaten Krankenversicherungen, sondern für alle Versicherungen, auch für die Kfz-Versicherung, wo Männer höhere Beiträge zu bezahlen haben. Damit die Konditionen der verschiedenen privaten Krankenversicherer für den Interessenten überschaubar bleiben und damit auch verglichen werden können, ist im Internet die Möglichkeit für einen Vergleich gegeben.