Wechsel in die PKV

Wechsel in die PKVIm Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die die Beiträge nach dem Einkommen berechnet, gestaltet die private Krankenversicherung die Beiträge nach dem persönlichen Krankheitsrisiko des Versicherten. Diejenigen, die einen Wechsel in die private Krankenversicherung planen, sollten sich daher genau über die verschiedenen Tarifmöglichkeiten im Internet informieren.

In die Beitragsgestaltung der privaten Krankenversicherung werden Lebensalter, Geschlecht, Beruf und Gesundheitsstatus einbezogen. Familienmitglieder sind anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht beitragsfrei. Das gilt auch dann, wenn diese über kein eigenes Einkommen verfügen. Meist haben die privaten Krankenversicherungen auch eine Altersbeschränkung für die Mitgliedschaft, die in der Regel bei 55 Jahren liegt. Das bedeutet, dass Wechselwillige, die älter als 55 Jahre sind, fast keine Chance haben, in eine private Krankenversicherung eingegliedert zu werden. Für Alleinstehende, die gut verdienen sowie für junge Menschen ist die private Krankenversicherung günstiger. Während Ärzte und Apotheken mit der gesetzlichen Krankenversicherung die Kosten direkt abrechnen, ist bei der privaten Krankenversicherung der Versicherungsnehmer der Vertragspartner und muss in Vorleistung treten und kann erst nach Einreichung der Rechnung die Erstattung von der privaten Krankenversicherung verlangen.

Der große Vorteil der privaten Krankenversicherungen ist der, dass meist die Absicherung wie ein Baukastensystem vertraglich vereinbart werden kann. Entsprechend werden dann die Beiträge ermittelt. Einige Leistungen, die die GKV bietet, sind bei der PKV im Leistungskatalog nicht oder nur teilweise enthalten. Das gilt meist für die Kosten von Hilfsmitteln wie Sonderkost oder Behandlungspflege. Die Leistungen der PKVs richten sich nach dem abgeschlossen Vertrag, dem Versicherungsvertragsgesetz und dem BGB. Leistungsänderungen sind oft nicht möglich. Ein Wechsel von einer zur anderen Gesellschaft ist oft nur mit finanziellen Nachteilen verbunden, denn z. B. werden die Altersrückstellungen nicht an den neuen Vertragspartner weitergegeben und der Versicherte muss bei der neuen Gesellschaft, sofern Erkrankungen aufgetreten sind, mit einem Risikozuschlag rechnen.