Finanzexperten empfehlen den Verbrauchern, sich für unvorhergesehene Fälle ein finanzielles Polster zuzulegen. Obwohl diese Empfehlung gut und richtig ist, können viele Verbraucher sie oft nicht in die Praxis umsetzen. Darum befanden sich viele Menschen schon einmal in der Situation, dass wegen eines unerwarteten Ereignisses dringender Finanzbedarf bestand und deswegen ein Ratenkredit beantragt werden musste. Eine gute Übersicht über Angebote und Konditionen findet sich auf diversen Webseiten.
Dabei stellt sich bei der großen Mehrzahl der potenziellen Kreditgeber erst gar nicht die Frage, ob der Kreditnehmer eine Lebensversicherung abschließen möchte oder nicht, es ist eine Grundvoraussetzung für die Kreditvergabe. Zusätzlich arbeiten viele Kreditgeber, besonders die weniger seriösen, eng mit Versicherungsgesellschaften zusammen und bieten einen Ratenkredit nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Lebensversicherung an. Diese Praxis heißt Kopplungsgeschäft. Andererseits ist der Abschluss einer Lebensversicherung bei der Aufnahme eines hohen Ratenkredits aus der Sicht des Kreditgebers verständlich, besonders wenn der Kreditnehmer über keine Sicherheiten wie Immobilien verfügt. Mit einer Lebensversicherung erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditgeber im Falle des Todes des Kreditnehmers sein Geld zurückerhält.
Als Kreditnehmer erkundigt man sich am besten vorher über die genauen Konditionen des Kreditangebots. Auf diversen Verbraucherseiten im Internet berichten andere Kreditnehmer über ihre Erfahrungen mit der entsprechenden Firma. Solche Seiten sind eine gute Orientierungshilfe. Es schadet auf keinen Fall, den potenziellen Kreditgeber zu fragen, ob er eine schon vorhandene Lebensversicherung als Sicherheit akzeptiert beziehungsweise ob der Kreditnehmer sich selbst eine Lebensversicherung aussuchen und abschließen kann. In diesem Fall ist eine Risikolebensversicherung am geeignetsten, deren monatlichen Prämien viel günstiger sind als die anderer Formen von Lebensversicherungen. Wichtig ist außerdem, darauf zu achten, dass die Laufzeit des Versicherungsvertrags die Laufzeit des Ratenkreditvertrags nicht oder zumindest nicht wesentlich überschreitet.