Zwar gehört die gesetzliche Krankenversicherung zu den Pflichtversicherungen in Deutschland, dennoch kann man aus eben dieser Versicherung ausgeschlossen werden.
Doch in welchen Fällen erfolgt der Ausschluss aus der GKV?
Die gesetzliche Krankenversicherung ist in erster Linie für alle Arbeitnehmer sowie Arbeitsuchende, Rentner, Kinder, Jugendliche und Studenten zuständig. Startet man beispielsweise jedoch nach jahrelanger Arbeitnehmerschaft in eine Selbstständigkeit, erfolgt der Ausschluss aus der GKV, denn die gesetzliche Krankenversicherung ist für Gewerbetreibende nicht zuständig. Selbstständige müssen daher auf eine private Krankenversicherung ausweichen.
Der Ausschluss aus der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt weiterhin auch, wenn man weder Arbeitnehmer ist, also keinen Lohn oder kein Gehalt bezieht und somit kein Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge leistet, und auch keinen Bezug staatlicher Leistungen wie etwa das Arbeitslosengeld in Anspruch nimmt. Im Falle des Bezugs von Arbeitslosengeld ist das Arbeitsamt quasi der Arbeitgeber und zahlt somit auch die Versicherungsbeiträge. Ist das nicht der Fall, endet die gesetzliche Pflichtversicherung an diesem Punkt. Hier besteht nur noch die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung, die im Prinzip weil in Deutschland jeder Bürger krankenversichert sein muss, ebenfalls Pflicht ist.
Zu beachten ist jedoch, dass im Falle einer freiwilligen Weiterversicherung sämtliche Versicherungsbeiträge in vollem Umfang selbst getragen werden müssen. Da die Krankenversicherung die wichtigste Versicherung überhaupt ist, ist es also zwingend notwendig, immer auf einen bestehenden Versicherungsschutz zu achten, denn im Zweifel können medizinische Maßnahmen verweigert werden, wenn keine entsprechende GKV vorliegt. Auskünfte zu den einzelnen Konditionen und Versicherungsleistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt jede Krankenkasse gern, Grundinformationen finden sich zudem auch auf entsprechenden Internetseiten.