Im deutschen Gesundheitssystem gibt es zwei unterschiedliche Systeme der Krankenkassen. Da ist zunächst einmal die gesetzliche Krankenversicherung, die neben der Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung ein Bestandteil der Sozialversicherung in Deutschland ist. In der gesetzlichen Krankenkasse muss jeder Arbeitnehmer versichert sein, solange er mit seinem durchschnittlichen Jahresentgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Des Weiteren gibt es im sozialen System der deutschen Krankenkassen auch die privaten Krankenkassen. In diesen Kassen dürfen alle Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes, Selbstständige, Freiberufler und alle anderen Arbeitnehmer versichert sein, wenn ihr regelmäßiges jährliches Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Der Unterschied zwischen den gesetzlichen und den privaten Krankenkassen liegt einmal in den monatlichen Beiträgen sowie in der bei den privaten Krankenversicherungen breiter gefächerten medizinischen Versorgung. Dabei besteht allerdings in der gesetzlichen Grundversorgung zwischen den beiden Systemen keinerlei Unterschied. Während bei den gesetzlichen Krankenkassen nur bestimmte weitere Bereiche abgedeckt sind, kann sich der Privatversicherte verschiedene zusätzliche Leistungen hinzu buchen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen bestehen keine Unterschiede in den monatlichen Beiträgen, während die privaten Krankenkassen ihre Beiträge von Alter, Geschlecht und Beruf des Versicherten abhängig machen. Zudem unterliegen die Privatversicherten zu Beginn einer gesundheitlichen Prüfung, um nach deren Zustand bestimmte Leistungen auszuschließen oder dafür wesentlich höhere Beiträge zu verlangen. Allerdings können sich gesetzlich Krankenversicherte noch zusätzlich absichern, wie es beispielsweise bei der Zahnversorgung der Fall ist. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur die zahnärztliche Grundversorgung bis zu einem festgesetzten Betrag, während alle anderen Leistungen entweder vom Versicherten selbst bezahlt oder durch eine private zusätzliche Absicherung abgedeckt sind. Während es bei den gesetzlichen Krankenkassen keine Unterschiede gemacht werden, wie oft der Versicherte einen Arzt aufsucht und welche Maßnahmen notwendig sind, gibt es bei den privaten Krankenkassen in dieser Hinsicht erhebliche Unterschiede. Mehr Leistungen und Arztbesuche erfordern höhere Beiträge, während es bei Nichtbesuchen von Ärzten Beitragsrückerstattungen und damit im Endeffekt günstigere Beiträge gibt. Wer als gesetzlich Versicherter die gleichen Leistungen haben möchte, wie ein privat Versicherter, muss sich dementsprechend zusätzlich absichern. Die Aufgaben des Krankenversicherungssystems werden durch die seit dem Jahre 2011 noch bestehenden 148 Krankenkassen und Ersatzkassen wahrgenommen. Seit 2007 wurde durch das 5. Sozialgesetz beschlossen und festgelegt, dass es in Deutschland keine Person geben darf, welche nicht krankenversichert ist. Daher können in einer gesetzlichen Krankenkasse sowohl Versicherungspflichtige als auch freiwillig Versicherte sein, auch wenn die VTB Direktbank Tagesgeld anbietet.