Leistungsspektrum der Krankenkassen

Leistungsspektrum der Krankenkassen In Deutschland unterscheidet man in gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Versicherungsbeitrag anhand des Bruttoeinkommens bestimmt wird, richtet er sich bei den privaten Krankenversicherungen unter anderem nach dem Lebensalter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand. Eine Krankenversicherung greift immer dann, wenn für einen versicherten Geschädigten Kosten für eine Behandlung aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder bei Schwangerschaft entstehen. Die Krankenkasse erstattet dann diese Kosten voll oder teilweise.

Eine Krankenversicherung dient der medizinischen Grundversorgung eines Menschen. Sie umfasst grundsätzlich Leistungen zur Verhütung und zur Früherkennung von Krankheiten, oder etwa Gesundheitsuntersuchungen oder Vorsorgeuntersuchung bei Kindern. Auch Leistungen zur Empfängnisverhütung oder bei Schwangerschaftsabbruch gehören ins Spektrum jeder Krankenkasse. Hinzu kommen Leistungen zur Behandlung einer Krankheit wie zum Beispiel ärztliche Behandlungen im Krankenhaus, zahnmedizinische Behandlungen, Versorgung mit Arzneimitteln oder häusliche Krankenpflege. Ebenfalls ins Leistungsspektrum einer Krankenkasse fällt die medizinische Rehabilitation bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit.

Die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse bringt für den Verbraucher einige Vorteile mit sich. Gerade für Familien mit Kindern ist das System der gesetzlichen Krankenversicherung unschlagbar, da der gesetzlich Krankenversicherte von der Möglichkeit profitiert, seinen Ehepartner und die gemeinsamen Kinder kostenlos mitzuversichern. Ferner gewährt die gesetzliche Krankenversicherung eine Beitragsfreiheit während des Mutterschafts- und Erziehungsurlaubes, zahlt Mutterschaftsgeld, Vorsorgekuren für junge Mütter und gewährt unter bestimmten Voraussetzungen sogar Zuschüsse für eine Haushaltshilfe.

Den Umfang des Leistungsspektrums einer gesetzlichen Krankenkasse kann der Verbraucher selbst bestimmen. Hierfür gibt es unter anderem bestimmte Wahltarife, wie zum Beispiel den Selbstbehalt-Tarif, den Beitragsrückerstattungstarif, Tarife mit Kostenerstattung, verschiedene Bonusmodelle, den Krankengeldtarif oder das Hausarztmodell. Zudem haben die Versicherten die Möglichkeit, die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen mit Zusatzversicherungen von privaten Krankenkassen sinnvoll zu ergänzen.