Werden Massage- und Wellness-Dienstleistungen von der Krankenkasse übernommen?

Werden Massage- und Wellness-Dienstleistungen von der Krankenkasse übernommen? Das deutsche Gesundheitssystem gilt als weit fortgeschritten und kann mit vielen Vorteilen aufwarten, wenngleich die steigenden Kosten für die Krankenkassen in den letzten Jahren dafür gesorgt haben, dass einzelne Leistungen gestrichen worden sind. Für diese müssen die Patienten nun bei Interesse selbst aufkommen, was für viele nicht umzusetzen ist.

Krankenkassen übernehmen maximal einen Teil

Auch Massage- und Wellness-Dienstleistungen sind davon betroffen und werden nicht mehr komplett von der Krankenkasse übernommen, in vielen Fällen müssen Patienten einen großen Teil selbst aus der eigenen Tasche bezahlen. Ob die eigene Krankenkasse die Behandlung bezahlt oder einen Zuschuss gewährt, sollte auf jeden Fall vor Beginn der Behandlung abgeklärt werden.

Generell sind Krankenkassen bei Massage- und Wellness-Dienstleistungen skeptisch, da diese nicht als medizinische Maßnahme gelten und dementsprechend mit geringeren Zuschüssen versehen werden oder gar keine Unterstützung erhalten. Dennoch schießen viele Kassen einen Teil der Kosten hinzu, um Wellness-Dienstleistungen zu finanzieren.

Insbesondere in puncto Wellnessurlaub gibt es einige Möglichkeiten für die Versicherten, sich einen Zuschuss zu sichern, wenngleich dieser nicht in Form von Bargeld oder Teilfinanzierung des Urlaubs vorliegt, sondern in Gutscheinen für eine Behandlung während des Urlaubs, die man bei den entsprechenden Praxen und Behandlungsräumen einlösen kann.

Patienten müssen mit Zuzahlungen aus eigener Tasche rechnen

In diesem Punkt ist es wichtig, dass die Maßnahmen wie Massage und Wellness präventiv erfolgen, um im Endeffekt weitere Kosten für die Krankenkassen zu vermeiden. Je nach Krankenkasse wird ein bestimmter Betrag pro Jahr für Wellness und Massage freigegeben, auch wenn sich komplette Behandlungen damit zumeist nicht bezahlen lassen.

Aus diesem Grund müssen Patienten damit rechnen, einen Teil der Kosten selbst zu tragen, wenn diese unbedingt auf Massage- und Wellness-Dienstleistungen zurückgreifen wollen. In jedem Fall lohnt es sich aber vorab ein Gespräch mit der eigenen Krankenkasse zu führen, um die Bereitschaft zu überprüfen, Teile der Kosten bzw. die kompletten Kosten zu übernehmen.