Wartezeiten bei den Versicherungen

Wartezeiten bei den VersicherungenSchließt man eine Versicherung ab, so sollte man sich dessen bewusst sein, dass sie keineswegs mit sofortiger Wirkung oder auch automatisch in vollem Umfang besteht. Es gibt nämlich die Praxis der Wartezeiten, die von den Versicherungsanbietern eingeführt wurde, um zu verhindern, dass man einen Vertrag abschließt, weil bereits ein Schadensfall besteht oder in der nächsten Zeit absehbar ist. Es kann daher oft Monate oder sogar Jahre dauern, bis der volle Versicherungsschutz gewährt wird – und das, obwohl von Anfang an die vollen Beiträge zu leisten sind. Am häufigsten können die Wartezeiten bei zwei Versicherungsarten eintreten: der Rechtsschutzversicherung und der Krankenversicherung. Wie soll man sich nun aber verhalten, wenn man tatsächlich triftige Gründe dafür hat, so schnell wie möglich den vollen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können? Es empfiehlt sich, gezielt nach einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit zu suchen. Sie wird zwar eher selten angeboten, ist aber inzwischen nicht mehr unmöglich. Dasselbe gilt für Krankenversicherungen ohne Wartezeit.

Eine Rechtsschutzversicherung wird abgeschlossen, damit in einem Härtefall die rechtlichen Interessen des Versicherten gesichert sind und die Kosten der Rechtsvertretung vom Versicherer gedeckt werden. Eine Wartezeit von ein bis drei Monaten ist in der Branche üblich, wobei sie von der Art des versicherten Rechtsgebiets abhängig ist. Entstehen in den Kategorien Arbeitsrecht und Mietrecht Härtefälle oder es gibt allgemeine rechtliche Streitigkeiten zu regeln, dann kann die Wartezeit mit nicht unerheblichen Kosten und Unannehmlichkeiten verbunden sein. Dieser Fall tritt häufig ein, da man im Normalfall keine Rechtschutzversicherung abschließt, weil man nicht einschätzt, dass man sie brauchen wird.

Es gibt Versicherungen, die kürzere Wartezeiten oder im Sonderfall keine Wartezeiten anbieten. Manche Anbieter – vor allem von Rechtschutzversicherungen – haben zudem eine Klausel eingeführt, dass die Wartezeit entfällt, wenn der Kunde zuvor mit einem gleichwertigen Vertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichert war, also ein nahtloser Anbieterwechsel stattgefunden hat. Bei Krankenversicherungen besteht zudem oftmals die Möglichkeit, mit einer ärztlichen Untersuchung die Wartezeit zu umgehen.