Die Mitgliedschaft bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bringt für den Versicherten zahlreiche Vorteile mit sich. Während sich der Verbraucher bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) selbst um die Kostenabrechnung mit den Ärzten oder Krankenhäusern kümmern muss, erfolgt die Abrechnung bei einer GKV automatisch durch die jeweilige Krankenkasse. Zusätzlich profitiert der gesetzlich Krankenversicherte von der Möglichkeit, seinen Ehepartner und die gemeinsamen Kinder kostenlos mitzuversichern, sofern diese über kein eigenes oder nur über ein geringes Einkommen bis 400 Euro im Monat verfügen. Darüber hinaus gewährt die gesetzliche Krankenversicherung eine Beitragsfreiheit während des Mutterschafts- und Erziehungsurlaubes und zahlt Mutterschaftsgeld. Mutterschaftsgeld erhalten Schwangere beziehungsweise Mütter, die als Angestellte arbeiten in den vom Mutterschutzgesetz vorgeschriebenen Zeiten. Auch Vorsorgekuren für junge Mütter und unter bestimmten Voraussetzungen die Stellung einer Haushaltshilfe gehören zu den Vorteilen der GKV.
Auch ein Krankenkassenwechsel ist für den Kunden bei GKV relativ leicht. So kann der Versicherte beispielsweise bei einer angekündigten Beitragserhöhung außerplanmäßig kündigen und die Krankenkasse wechseln. Prinzipiell darf kein Kunde von einer Krankenkasse abgelehnt werden und frei zwischen den gesetzlichen Krankenkassen wählen. Ferner bestehen bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung bestimmte Härtefallregelungen, die dann greifen, wenn ein Patient auf Grund einer schwerwiegenden Erkrankung mit mehr Kosten belastet wird, als ihm angesichts seiner finanziellen Situation zugemutet werden kann.
Die Gesetzliche Krankenversicherung stellt die medizinische Grundversorgung eines Menschen sicher. Zusätzliche Leistungen bietet die GKV in Form von sogenannten Zusatz- beziehungsweise Wahlversicherungen an. Das können beispielsweise Versicherungen sein, die Zuschüsse beim Kauf von Brillen oder Kontaktlinsen oder Zuzahlungen beim Zahnersatz gewähren. Hinzu kommen spezielle Wahltarife bei einer GKV, etwa Tarife mit Selbstbehalt, mit Beitragsrück- oder Kostenerstattung oder das sogenannte Hausarztmodell.