Zusatzleistungen beim Standard-Tarif gesetzlicher Krankenkassen

Zusatzleistungen beim Standard-Tarif gesetzlicher KrankenkassenMit der Gesundheitsreform gingen auch viele Veränderungen bei den gesetzlichen Krankenkassen einher. Eine der wesentlichen Neuerungen sind die Wahltarife, mit denen die gesetzlich Versicherten unter Umständen jede Menge Geld sparen können. Interessant vor allem für junge, gesunde Menschen ist der Selbstbehalt-Tarif, wie man ihn aus der Kfz-Teilkasko-Versicherung kennt. Hier zahlt der versicherte die Behandlungskosten bis zu einem bestimmten Betrag selbst und profitiert daher von einer deutlich günstigeren Versicherungsprämie. Dieser Wahltarif eignet sich allerdings nicht für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Senioren. Geld sparen kann man auch mit dem Beitragsrückerstattungstarif. Dieses Modell kennt man bereits von den privaten Krankenversicherungen. Wer im vergangen Jahr keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen hat kann sich auf eine Beitragsrückerstattung freuen. Auch das Modell der Kostenerstattung ist dem der Privaten angelehnt. Hier geht der Versicherte zunächst bei den Arztrechnungen in Vorkasse und reicht später die Rechnungen bei der Krankenkasse ein.

Besonders zukunftsträchtig sind sicherlich die sogenannten Bonusprogramme beziehungsweise Bonusmodelle. Hierzu zählen beispielsweise Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen oder spezielle Präventionsprogramme, etwa zur gesunden Ernährung oder sportlichen Betätigung. Nimmt ein Versicherter an diesen Programmen teil, so wird er beispielsweise mit Geld- oder Sachprämien oder mit Zuschüssen für die ausgewählten Leistungen belohnt. Für Selbstständige ist der Krankengeldtarif besonders relevant. Mit diesem Tarif können sich Selbstständige oder auch andere Berufsgruppen einen Krankengeldanspruch sichern, der mit einem entsprechendem Zusatzbeitrag bezahlt werden muss. Jeder Versicherte hat außerdem die Möglichkeit, das Leistungsspektrum seiner aktuellen gesetzlichen Krankenkasse mit Zusatzversicherungen zu ergänzen. Das kann beispielsweise eine Heilpraktikerversicherung von einer privaten Krankenversicherung oder eine Zahnzusatzversicherung der eigenen, gesetzlichen Kasse sein.