Krankenkassenbeiträge für Freiberufler sind abhängig vom Umsatz

Krankenkassenbeiträge für Freiberufler sind abhängig vom UmsatzFreiberufliche Tätigkeiten gewinnen auf dem Arbeitsmarkt immer mehr an Bedeutung. Dazu zählt zum Beispiel der Werbetexter ebenso wie der Heilpraktiker, Masseur, der Rechtsanwalt und der Architekt. Freiberufler müssen im Gegensatz zum Gewerbetreibenden kein Gewerbe anmelden und auch nicht Mitglied einer Industrie- und Handelskammer sein. Auch steuerlich genießen Freiberufler einige Vorzüge wie der Verzicht auf die Entrichtung von Gewerbesteuer oder eine doppelte Buchführung. Von der Pflicht zur Krankenversicherung sind Freiberufler allerdings nicht befreit sie können jedoch zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen.

Gesetzliche oder private Krankenkasse?

Freiberufler können in der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden. Der monatlich zu entrichtende Beitrag richtet sich nach dem Einkommen oder dem Umsatz. Zu beachten ist jedoch, dass selbst in Monaten ohne Umsatz ein Mindestbetrag, basierend auf ein sogenanntes fiktives Einkommen, gezahlt werden muss, dies gilt auch für freiwillig Versicherte. Liegt das tatsächliche über dem fiktiven Einkommen, dann werden die Beiträge anhand des tatsächlichen Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Diese ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich und liegt 2012 bei 3.825 Euro.

Freiberufler können die Kasse wechseln

Selbstverständlich steht allen Freiberuflern die Möglichkeit des Wechsels in die private Krankenkasse offen. Besonders für jüngere Menschen kann sich ein Wechsel in die PKV lohnen, da die Beiträge oft niedriger sind als in der GKV. Allerdings steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter. Besonders für Existenzgründer bieten eine Reihe von privaten Krankenkassen günstige Einsteigertarife, ein späterer Ausbau des Versicherungsschutzes ist zudem ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Allerdings führen viele private Krankenversicherer vor Aufnahme eine sogenannte Risikoprüfung durch, bei der eine Reihe von Fragen zum Gesundheitszustand zu beantworten sind. In einigen Fällen wird die Aufnahme in die PKV abgelehnt. Ferner ist zu beachten, dass bei Familien im Gegensatz zur GKV jeder Partner separat krankenversichert sein muss.