Wechsel der Krankenkassenmitgliedschaft

Wechsel der KrankenkassenmitgliedschaftKrankenversicherungen können bei gesetzlichen oder privaten Anbietern abgeschlossen werden. So, wie man sich beispielsweise bei der Wahl des richtigen Stromanbieters über Aspekte wie Seriosität und Stromtarife erkundigt, sollte man auch bei der Wahl der passenden Krankenversicherung auf Tarife und Service achten. Ist man mit seiner aktuellen Krankenkasse unzufrieden, kann man zu einem anderen Anbieter wechseln. Hierbei gibt es jedoch einiges zu berücksichtigen.

Ist man beispielsweise gesetzlich versichert, so muss man mindestens für einen Zeitraum von 18 Monaten beim selben Anbieter gewesen sein, bevor man die Mitgliedschaft kündigen kann. Hierfür wird der Versicherer mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende hin schriftlich über die Kündigung in Kenntnis gesetzt. Wird diese akzeptiert, erhält man ein Bestätigungsschreiben vom Versicherer. Sodann kann man sich an den neuen Versicherungsanbieter wenden und einen Mitgliedschaftsantrag ausfüllen. Mit dem Antrag muss die Kündigungsbestätigung des vorherigen Versicherers eingereicht werden. Wird dem neuen Antrag stattgegeben, bekommt man eine Mitgliedsbestätigung ausgehändigt. Es ist notwendig, diese der ehemaligen Krankenkasse zukommen zu lassen, da diese sonst davon ausgeht, dass man nicht neu krankenversichert ist. In diesem Falle würde die alte Mitgliedschaft weiter bestehen und die Beiträge wären auch trotz vorliegender Kündigung weiterhin zu leisten.

Der Mindestzeitraum von 18 Monaten eines Versicherungsverhältnisses muss nicht eingehalten werden, wenn man aufgrund einer Beitragserhöhung oder der Zahlung von Zusatzbeträgen kündigen will. Dann tritt nämlich ein Sonderkündigungsrecht ein, das eine fristgerechte Kündigung zu jedem Zeitpunkt erlaubt. Hat man sich einer Versicherung innerhalb eines Wahltarifs für Krankengeld eingeschrieben, so muss man für eine Gesamtdauer von drei Jahren versichert bleiben, bevor eine Kündigung und ein damit verbundener Wechsel möglich sind. Ein Wechsel kann generell von einer gesetzlichen zu einer privaten Versicherung oder umgekehrt erfolgen sowie zu einem anderen Anbieter derselben Kategorie. Nur mit einem bestimmten Bruttojahresverdienst ist man jedoch in der Lage, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden.