Was besagt die Gebührenordnung für Ärzte?

Was besagt die Gebührenordnung für Ärzte?In der heutigen Zeit ist es häufig so, dass Patienten Medikamente oder Leistungen erhalten, bei denen sie kräftig in Eigenleistung treten müssen. Viele Untersuchungen kosten Geld und auch die Arzneimittel sind nicht immer preiswert oder gar kostenlos. Das hat natürlich Folgen, denn viele Menschen müssen Monat für Monat kräftig ins Portemonnaie greifen, um die zuvor in Anspruch genommene Behandlung beim Arzt zu zahlen. Es versteht sich von selbst, dass hier vor allem die chronisch Kranken schnell an ihre finanziellen Grenzen kommen. Wer beispielsweise unter einer Diabeteserkrankung leidet, eine Insulinpumpe nutzt, der braucht immer wieder neue medizinische Hilfsmittel und Präparate, um den Gesundheitszustand zu verbessern oder zumindest auf einem gleichbleibenden Level zu halten.

Auch die Privatpatienten, die mittlerweile einen Großteil der Patienten in den Arztpraxen ausmachen, werden hiervon nicht verschont. Im Gegenteil sogar, denn sie müssen für die gleiche Leistung häufig sogar noch mehr zahlen als die gesetzlich Versicherten.

Dürfen Ärzte ihre Preise selbst kalkulieren?

Viele Patienten sind der Ansicht, dass ihr Arzt die Preise willkürlich festsetzt, d. h., Berechnungen aufstellt, die im eigenen Ermessen liegen. Dem ist jedoch nicht so, denn jeder Arzt unterliegt der sogenannten Gebührenordnung. Nach Berufsrecht und der Sozialrechtsprechung muss er sich in jedem Fall an vorgegebene Preise richten und darf den Patienten hier entsprechend also nicht mehr berechnen, als es die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) vorsieht.

Die aktuell gültige Gebührenordnung für Ärzte datiert noch aus dem Jahre 1982. Kleinere Anpassungen sind erfolgt, jedoch wurde hier wenig auf die wirtschaftliche Notwendigkeit, beispielsweise auf die Inflation, eingegangen. Auch wurde bei den Reformen nur wenig auf den medizinischen Fortschritt Rücksicht genommen.

Hinsichtlich der Arztleistungen gibt es in Deutschland ein sogenanntes Gebührenverzeichnis, aus dem hervorgeht, wie hoch die Kosten für die Arztleistungen angesetzt werden dürfen. Gibt es selbstständige ärztliche Leistungen, die nicht in diese Gebührenordnung aufgenommen wurden, so wird eine nach Art, Zeit- und Kostenaufwand gleichwertige Arztleistung gesucht.

Kosten für Arztleistungen von der Steuer absetzen

Obwohl viele Patienten immer wieder über hohe Arztrechnungen klagen, so ist es hier durchaus möglich, die eine oder andere Rechnung steuerlich geltend zu machen. Ob und in welcher Höhe dies möglich ist, kann bei einem der niedergelassenen Steuerberater erfragt werden. Hier sollte der Patient unter Umständen aber dafür sorgen, dass es sich um eine auf Ärzte spezialisierte Steuerberatung handelt, damit Fehler in der Abrechnung schnell aufgedeckt werden können.

Doch auch wer als Mediziner steuerlich auf der richtigen Seite sein möchte, sollte sich mit dem Thema Steuerberatung für Ärzte auseinandersetzen. Auch in diesem Fall gibt es meist viele Tipps und Hilfestellungen, damit die Gebührenordnung richtig umgesetzt wird.