Immer mehr Menschen sind im Alter auf Betreuung und Pflege angewiesen. Die Kosten für die Pflege sind in der Regel sehr hoch und der Beitrag, den die gesetzliche Pflegeversicherung leistet, reicht meist nicht aus, um die Kosten abzudecken. Ist kein Vermögen vorhanden, so müssen die Kinder Zuzahlungen leisten, was ihren Lebensstandard wiederum beeinträchtigt. Eine Pflegezusatzversicherung schafft hier Abhilfe. Die Beiträge dafür richten sich nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht der zu versichernden Person (Frauen bezahlen höhere Beiträge), sowie dem Gesundheitszustand und der Höhe des in der Pflegetagegeldversicherung abgesicherten Tagessatzes. Die Pflegetagesgeldversicherung beinhaltet je nach Tarif Auszahlungen auch bei häuslicher Pflege sowie die Übernahme der Pflegestufe, die aus der gesetzlichen Pflegeversicherung resultiert. Daneben ist die Versicherung beitragsfrei im Versicherungsfall garantiert aber lebenslangen Versicherungsschutz. Das Pflegetagegeld wird ohne Kostennachweis ausbezahlt und die Leistungen bei Demenzkranken beginnen bereits ab der Pflegestufe 0.
Die Pflegekostenversicherung übernimmt die Kosten für die Pflege, die nicht nur die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt sind, bis zur Höhe der Versicherungssumme. Ein guter Tarif bei Versicherungsabschluss deckt dabei die Kosten komplett ab. Auch hier sollte bei Vertragsabschluss darauf geachtet werden, dass die Pflegestufe der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen wird und alle Pflegestufen einschließt. Dann erstattet die Pflegezusatzversicherung die tatsächlich anfallenden Mehrkosten bis zur Höhe der Versicherungssumme, wobei die Art der Pflege nicht relevant ist. Ein lebenslanger Versicherungsschutz wird gewährt und im Versicherungsfall wird die Versicherung beitragsfrei gestellt. Des Weiteren übernimmt die Pflegekostenversicherung die Kosten für technische Hilfsmittel wie z. B. einen Rollstuhl und die Kosten für einen behindertengerechten Wohnungsumbau. Die Beiträge für diese Versicherung richten sich in der Regel nach denen der Pflegetagesgeldversicherung mit dem Zusatz der Leistungsobergrenze bzw. der Versicherungssumme. Einige Anbieter dieser Versicherung bieten auch Einmalleistungen, die Assistanceleistungen, beim Eintritt des Versicherungsfalles an.