Die privaten Krankenversicherungen sind in der Regel in einem Verband, der ihre Interessen vertritt. Der PKV-Verband ist der Verband, in dem sich die meisten privaten Kranken- und Pflegeversicherungen als Mitglieder zusammengeschlossen haben. Der PKV-Verband berät seine Mitgliedsunternehmen bei der Tarifgestaltung und in Grundsatzfragen. Des Weiteren nimmt der Verband zu sozialpolitischen Fragen Stellung. Die Positionen der privaten Krankenversicherer, national sowie international, werden vom Verband vertreten. Vertreter des PKV-Verbandes nehmen an parlamentarischen Anhörungen teil und vertreten ihre Mitglieder auch bei der Gesetzgebung im Europaparlament.
Mitglied beim PKV–Verband können Versicherungsgesellschaften werden, die Kranken- und/oder Pflegeversicherung in der Angebotspalette und ihren Geschäftssitz in Deutschland haben. Des Weiteren müssen sie über die Zulassung der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der entsprechenden Landesbehörde verfügen. Hilfe bei Fragen, die in den Bereich der zentralen Rechtsgrundlagen liegen können Mitglieder bei den zuständigen Stellen im PKV-Verband erhalten. Auch werden hier die sozialrechtliche Bestimmungen erläutert, die für die private Krankenversicherung relevant sind.
Der PKV-Verband engagiert sich aber auch im Bereich der gesundheitlichen Aufklärung. Dieses Engagement wurde in Zusammenarbeit mit der BZgA, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie der Deutschen Aids-Hilfe ins Leben gerufen, um über die Aids aufzuklären und damit die Krankheit und den Verlauf auch für Außenstehende transparent zu machen. Auch mit Alkoholmissbrauch beschäftigt sich der Verband gemeinsam mit der BZgA und versucht durch Kampagnen Kinder und Jugendliche über die Gefahren durch Alkohol aufzuklären. Diese Engagements des Verbandes wurden ins Leben gerufen ohne dass dafür Gesetze geschaffen werden mussten. Der Verband und seine Mitglieder sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und engagieren sich entsprechend.