Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wurden zwar kasseneinheitlich gestaltet dennoch variieren die Summen, was maßgeblich vom erzielten Lohn oder Gehalt abhängt. Die Berechnung der GKV Beiträge erfolgt also unter Vorgabe des monatlichen Einkommens. Das heißt, dass zwar immer derselbe Prozentsatz veranschlagt wird, ein Vielverdiener daher jedoch höhere Beiträge zahlt als ein Geringverdiener, denn der Prozentsatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird grundsätzlich vom monatlichen Brutto abgezogen. Somit wird sichergestellt, dass ein Versicherungsnehmer mit einem sehr kleinen Einkommen keine horrenden Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten muss. Jedoch muss erwähnt werden, dass es einen Mindestbeitrag gibt. Dieser Beitrag, der von Krankenkasse zu Krankenkasse ein wenig variieren kann, ist auch der Beitrag, der im Falle einer freiwilligen Weiterversicherung also der Versicherung, die eintritt, wenn die gesetzliche Krankenversicherung endet, gezahlt werden müsste.
Die meisten Krankenkassen bieten zudem spezielle Versicherungspakete mit Sonderkonditionen, beispielsweise für Studenten, die über 23 Jahre alt und somit nicht mehr familienversichert sind. In diesen Fällen beläuft sich der Beitrag zur GKV meist auf eine geringere Summe als bei einem Arbeitnehmer, der über ein wesentlich höheres Einkommen verfügt. Bei Elternpaaren oder Alleinerziehenden stützt sich die Berechnung der GKV Beiträge zudem auf die Anzahl der mitversicherten Kinder. Kinder und Jugendliche sind im Rahmen der Familienversicherung im Übrigen immer kostenlos mitversichert, es werden keine zusätzlichen Beiträge fällig, ganz gleich wie hoch das Einkommen des jeweiligen Elternteils ist. Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes gilt jedoch zu beachten, dass sich der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Abhängigkeit zum erzielten Bruttogehalt entsprechend nach oben oder nach unten verschieben kann.