Was sind „Igel“-Leistungen?

Was sind "Igel"-Leistungen?„Igel“-Leistungen, korrekt mit „IGel“ abgekürzt, stehen für die individuellen Gesundheitsleistungen. Dazu zählen alle medizinischen Service- und Vorsorgedienstleistungen, deren Kosten die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernehmen. Sie sind nicht in deren Leistungskatalog integriert und müssen daher aus eigener Tasche bezahlt werden. Oft werden sie vom behandelnden Arzt angeboten und vom Patienten in Anspruch genommen, ohne dass dieser darüber informiert ist, dass er als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse keine Kostenübernahme dafür erwarten darf.

Im Jahre 1998 entstand die „Igel“-Liste, welche alle dieser zusätzlichen Behandlungs- und Diagnosemethoden festhält. Sie wurde von unabhängigen Berufsverbänden von Ärzten sowie von der kassenärztlichen Bundesvereinigung veröffentlicht, um die Versicherungsmitglieder darüber aufzuklären, welche Leistungen selbst übernommen werden müssen. Die Krankenkassen-Spitzenverbände stehen dieser Liste bis heute eher skeptisch und abneigend gegenüber, für die Patienten stellt sie jedoch eine wichtige Orientierungshilfe dar.

Im Hinblick auf die „Igel“-Leistungen liegt die Betonung vor allem auf dem „individuell“. Keine der erfassten Praktiken muss angewendet werden, weshalb sie von den gesetzlichen Krankenkassen im Gegensatz zu den Standardleistungen nicht gedeckt wird. Ergibt es sich, dass man eine individuelle Gesundheitsleistung vorgeschlagen bekommt, ist einiges zu beachten. Es gilt, zunächst einmal nachzufragen, worum genau es sich bei der Methode handelt und was für Vor- und Nachteile sie gegenüber der herkömmlichen Methode mit sich bringt. Zudem ist es sinnvoll, herauszufinden, warum die Leistung von der Krankenkasse nicht übernommen wird. Womöglich besteht die Chance auf eine Kostenübernahme, wenn eindeutig bewiesen werden kann, dass die Methode anstelle der Norm aus besonderen Gründen Verwendung finden muss oder dass sie beispielsweise aus einem begründeten Verdachtsfall heraus angewendet wird. Möchte man die „Igel“-Leistung in Anspruch nehmen, sollten ein Kostenvoranschlag des Arztes und eine unterzeichnete Honorarvereinbarung sowie ein Übereinkommen über die Zahlungsart vorliegen.

Heutzutage wird der Verbraucher kontinuierlich mit Preiserhöhungen und erschwerten Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt und im Sozial- und Gesundheitswesen konfrontiert. Da ist es nicht verwunderlich, dass sich immer mehr Menschen von den angebotenen Serviceleistungen abwenden und im Internet nach rentablen Alternativen suchen. Ein Tagesgeldvergleich lässt sich beispielsweise schnell und einfach online durchführen und hilft bei der Entscheidung für eine Geldanlage, ohne welche man kaum noch für den Lebensunterhalt aufzukommen imstande ist. Auch über die wenig bekannten, aber mitunter sehr wichtigen „Igel“-Leistungen vermag man sich im Internet zu informieren.