Wechsel der privaten Krankenversicherung

Wechsel der privaten Krankenversicherung Wer bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist und diese wechseln möchte, muss dabei einige wichtige Dinge beachten. Das betrifft in erster Linie die Rückstellungen für das Rentenalter. Rückstellungen für das Rentenalter werden von den privaten Kassen gebildet, um den Beitrag im Rentenalter für die Kunden möglichst stabil zu halten. Bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung gehen diese teilweise oder ganz verloren. Mittlerweile gibt es allerdings einige Versicherungsanbieter, bei denen die gebildeten Altersrückstellungen nicht verloren gehen und vollständig berücksichtigt werden. Ein intensiver Vergleich ist also hier dringend anzuraten. Ein Wechsel, der mit einem Verlust der gebildeten Altersrückstellungen einhergeht, ist selten zweckmäßig; gerade dann, wenn der Versicherte seit vielen Jahren Kunde bei demselben Unternehmen ist. Hier sollte geprüft werden, ob nicht ein anderer Versicherungstarif beim aktuellen Versicherer sinnvoller ist.

Auch das Eintrittsalter spielt bei einer privaten Krankenversicherung eine maßgebliche Rolle. Wechselt der Kunde beispielsweise nach vielen Jahren die Versicherungsgesellschaft, so muss er mit einem deutlich höheren Tarif rechnen. Hinzu kommt eine erneute Gesundheitsprüfung, die beispielsweise bei Vorerkrankungen, neuen Krankheiten oder Verletzungen ebenfalls zu einer deutlichen Beitragserhöhung führen kann. Im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenkasse kann eine private Krankenkasse im Fall einer gravierenden chronischen Erkrankung sogar die Aufnahme des Kunden in den Versicherungsvertrag verweigern. Daher sollte die aktuelle Versicherung auch erst dann gekündigt werden, wenn die neue Gesellschaft schriftlich die Aufnahme bestätigt hat. Wer von einer gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln möchte und die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, sollte nicht zuletzt auch an die Familienplanung denken. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine Familienversicherung bei der PKV nicht. Kinder und auch nicht erwerbstätige Ehepartner müssen extra versichert werden.