Viele Arbeitnehmer und Angestellte mit einem höheren Einkommen und vor allem Selbstständige sind oftmals Mitglied in einer privaten Krankenversicherung (PKV). Durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder der finanziellen Lage, etwa Verlust des Arbeitsplatzes, kann es allerdings sein, dass ein „Zurück“ in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wegen der günstigeren Beiträge als sinnvoll erscheint. Wer Hartz IV empfängt, wird nicht nur ein kostenfreies Girokonto benötigen, sondern auch eine Krankenversicherung mit niedrigen Beiträgen. Doch leider ist der Rückweg in die GKV mit einigen Hürden verbunden.
Personen ab dem 55. Lebensjahr kommen, bedingt durch eine Gesetzesänderung im SGB V, seit dem 1.1.2009 selbst dann nicht mehr in die GKV, wenn ALG II bezogen wird. Das Gleiche gilt auch für Empfänger von Hartz IV, die ebenfalls nicht mehr Pflichtmitglied in der GKV werden können. Dennoch gibt es einige Wege von der PKV zurück zur GKV. Wer als Selbstständiger sein Gewerbe aufgibt und eine unselbstständige Tätigkeit aufnimmt, kann wieder Mitglied in der GKV werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Gehalt für mindestens ein Jahr unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen muss. Als Arbeitnehmer oder Angestellter ist ein „Zurück“ zur GKV nur dann möglich, wenn der Verdienst ebenfalls für mindestens ein Jahr unter die Beitragsbemessungsgrenze absinkt. Ähnlich verhält es sich auch, wenn man als Arbeitnehmer oder Angestellter arbeitslos wird und somit unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt.
Wer von der PKV wieder in die GKV wechseln möchte, sollte sich bei auftretenden Fragen und Problemen an einen versierten Versicherungsexperten wenden. Außerdem sollte man bedenken, dass die GKV nur eine Grundversorgung anbietet, Mitglieder einer PKV kommen oftmals in den Genuss zahlreicher Zusatzleistungen. Daher sollte man sich im Vorfeld überlegen, ob ein Wechsel zurück in die GKV notwendig und sinnvoll erscheint.