Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung war bis 2003 die Versicherungspflichtgrenze. Die Versicherungspflichtgrenze beschrieb dabei die Jahresarbeitsentgeltgrenze, also das maximale Gehalt pro Jahr, bis zu dem ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, sich gesetzlich zu versichern. Seit 2003 sind beide Beträge allerdings nicht mehr identisch. Die Versicherungspflichtgrenze liegt heute höher als die Beitragsbemessungsgrenze. Die Versicherungspflichtgrenze liegt derzeit bei 44.550 Euro pro Jahr beziehungsweise 3.712,50 Euro pro Monat. Das heißt, verdient ein Arbeitnehmer mehr als 44.550 Euro im Jahr, hat er die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben oder in eine private Krankenkasse zu wechseln.
Wer von einer gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln möchte und über die Versicherungspflichtgrenze fällt, muss einige Faktoren beachten. Für männliche Singles ist ein Wechselt in die PKV oftmals zweckmäßig; Frauen hingegen müssen mit deutlich höheren Tarifen rechnen. Natürlich spricht oftmals das Leistungsspektrum für einen Wechsel in die PKV – wer jedoch demnächst eine Familie gründen möchte, sollte bedenken, dass nicht wie bei der gesetzlichen Versicherung die Kinder kostenlos mit versichert werden, sondern extra versichert werden müssen. Auch die kostenfreie Versicherung des Ehepartners ohne oder mit geringem Einkommen ist im Rahmen der gesetzlichen Familienversicherung möglich. Auch das Eintrittsalter und der allgemeine Gesundheitszustand spielen bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung eine maßgebliche Rolle. Daher ist ein intensiver Versicherungsvergleich, beispielsweise auf einem Onlineportal oder gemeinsam mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, immer zu empfehlen. Jeder Verbraucher hat beispielsweise die Option, die Leistungen seiner aktuellen gesetzlichen Krankenkassen mit speziellen Wahltarifen oder Zusatzversicherungen von privaten Krankenkassen, wie eine Zahnzusatzversicherung, sinnvoll zu ergänzen.