Die Leistungen der GKV, der gesetzlichen Krankenversicherung, können zwar im Detail jeweils ein wenig variieren. Jedoch gehört ein Großteil der Leistungen zu den Pflichtleistungen, die jede Krankenkasse an ihre Versicherten weitergeben muss. Zu diesen Pflichtleistungen gehören in erster Linie regelmäßige Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Prävention. Zudem auch Standardimpfungen, Langzeittherapien, die Behandlung von Unfallschäden sowie die Nachsorge und Weiterbehandlung durch Fachärzte. Für diese Leistungen wird neben den normalen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung einmal im Quartal eine so genannte Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro fällig. Anders als von vielen Patienten angenommen, bleibt diese Gebühr nicht im Sparschwein der Arztpraxis stecken sondern wird an die jeweilige Krankenkasse weitergeleitet.
Ebenfalls zu den Standardleistungen einer jeden Krankenkasse gehört die Behandlung in einem Krankenhaus. Die stationäre Aufnahme steht jedem Versicherten zu, ebenso alle relevanten und notwendigen Untersuchungen und Eingriffe, die stationär vorgenommen werden. Der Patient zahlt lediglich eine tägliche Pauschale, aber nur für maximal 28 Behandlungstage im Krankenhaus. Bei einem längeren Aufenthalt oder mehreren Aufenthalten pro Jahr entfällt diese Krankenhausgebühr anschließend. Ausgenommen von der Praxis- und auch der Krankenhausgebühr sind Jugendliche unter dem 18. Lebensjahr. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres muss hingegen gezahlt werden, auch wenn der Patient noch immer kostenlos familienversichert ist. Die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beinhaltet außerdem sämtliche ärztlich und fachärztlich verordneten Medikamente, von denen je nach Kassenleistung dann einige zuzahlungspflichtig und wieder andere völlig zuzahlungsfrei sind, Auskünfte darüber gibt der Apotheker. Auch Krebsvorsorgeuntersuchungen sind für Frauen ab dem 20. und Männer ab dem 45. Lebensjahr in der Leistung der GKV inbegriffen.