Bis zum Jahr 2002 waren Anhänger generell über die Pkw-Assekuranz mitversichert aber seitdem ist es gesetzlich vorgeschrieben den Anhänger separat versichern zu lassen. Für alle Anhänger ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, genauso wie bei Pkw-Versicherungen. Das heißt, jeder Anhängerbesitzer muss diese Versicherung haben, wenn er mit dem Anhänger am aktiven Straßenverkehr teilnehmen will. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die ein anderer bei einem Unfall erleidet und der Fahrer des Pkws mit Anhänger an dem Unfall schuld ist. Zusätzlich kann man, ganz genauso wie bei Autos, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für den Anhänger abschließen. Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden am eigenen Anhänger auf und versichert gegen Brand, Raub und Wetterschlag. Die Vollkaskoversicherung kommt darüber hinaus für Schäden am eigenen Anhänger – auch bei einem Unfall – auf; selbst bei Eigenverschulden. Bevor man sich also um eine Versicherung bemüht, muss man sich für eine der Versicherungsarten entscheiden. Dabei muss man auch mit in Bedacht ziehen, dass Pkw mit Anhängern sehr viel unfallanfälliger sind als Pkw ohne Anhänger.
Es ist sinnvoll, die Pkw-Anhänger-Versicherung bei der gleichen Versicherung abzuschließen wie auch die Pkw-Versicherung. Das hat den Vorteil, dass im Falle eines Unfalls nur ein Ansprechpartner existiert; im schlimmsten Fall könnten unterschiedliche Anhänger- und Pkw-Versicherungen beide ablehnen, für den Unfallschaden aufzukommen. Es ist trotzdem sinnvoll, viele Anbieter zu vergleichen, um ein Angebot zu finden, das auf die besonderen Bedürfnisse des eigenen Anhängers passt.